Maximale Zeltgrößen
Es sind nur handelsübliche Zelte erlaubt, die der Anzahl der Personen angemessen sind und Platz für bis zu 6 Personen bieten. Mannschaftszelte oder Feuerwehrzelte dürfen nur verwendet werden, wenn dadurch weniger Platz benötigt wird als durch handelsübliche Zelte und Pavillons.
Gruppen von bis zu 9 Personen dürfen einen 3m x 3m Pavillon aufstellen. Für Gruppen ab 10 Personen sind zwei 3m x 3m Pavillons erlaubt, und für Gruppen ab 15 Personen sind maximal drei 3m x 3m Pavillons erlaubt.
Es ist nicht gestattet, Konstruktionen wie Bühnen, Hüpfburgen, Fahnenmasten, Aussichtstürme, Trampoline oder vergleichbare Objekte aufzubauen, da sie ein Sicherheitsrisiko darstellen.
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